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Veränderte Bedingungen im Graue Flecken Förderprogramm.

Die OEW Breitband hat einen vorübergehenden Baustopp für die Projekte in Los 2, 6, 7 und 8 verhängt. Grund dafür ist die Wiederholung der Markterkundungsverfahren.

Nach deren Abschluss wird entschieden, ob und wie die Bauarbeiten fortgesetzt werden.

Fragen und Antworten  

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2018 wurde ein 15-jähriger Netzbetriebsvertrag für bestimmte Gebiete europaweit vergeben. Sechs Jahre später wird diese Ausschreibung in Frage gestellt. Warum?

Kann ein früheres Auswahlverfahren des Netzbetreibers für den Ausbau der Grauen Flecken genutzt werden, und kann die OEW Breitband dies geltend machen?

Selbst wenn der klagende Netzbetreiber gewinnt, könnte der Netzbetrieb dann trotzdem neu ausgeschrieben werden?

Wieso informiert die OEW Breitband zum jetzigen Zeitpunkt ?

Was passiert, wenn bei der Netzbetriebsausschreibung ein neuer Netzbetreiber den Zuschlag erhält, sodass der bestehende Netzbetreiber für den Betrieb des Backbone-Netzes und der weißen Flecken verantwortlich bleibt, während der neue Netzbetreiber die Grauen Flecken übernimmt? Wie würde eine solche Aufteilung an den Technikstandorten wie POPs und Verteilerschränken umgesetzt werden?

Ist es möglich, den Netzbetrieb umfassend, zum Beispiel landkreisweit, zu organisieren, sodass auch Kommunen, die keine Kooperationsvereinbarung mit der OEW Breitband haben, in die neue Netzbetriebsausschreibung einbezogen werden und keine separaten Verfahren benötigen?

Warum müssen Ausschreibungen im Rahmen der Gigabit-Förderrichtlinie europaweit erfolgen?

Ist eine Neuausschreibung des Netzbetriebsvertrages auch für Gebiete mit weißen Flecken erforderlich?

Wie wird die Pachtabrechnung geregelt, wenn der aktuelle Netzbetreiber bei einer Neuausschreibung erneut den Netzbetrieb in den grauen Flecken übernimmt?

Wer ist für die Pachtabrechnung der weißen Flecken in den bestehenden Netzbetriebsverträgen zuständig, wenn ehemalige Komm.Pakt.Net-Mitglieder keine Kooperationsvereinbarung mit der OEW Breitband abgeschlossen haben?

Welche Fristen sind wichtig im Zusammenhang mit der erneuten Netzbetriebsausschreibung?

Welche Unterschiede zwischen den früheren Förderprogrammen für die weißen Flecken und den aktuellen Programmen für die grauen Flecken haben zur heutigen Situation geführt?

Wird der Förderbescheid für die weißen Flecken derzeit an die OEW Breitband übergeben? Wie geht es danach weiter?

Derzeit wird die Übergabe des weißen Flecken-Förderbescheids an die OEW vorbereitet. Ist in diesem Fall auch ein erneutes Markterkundungsverfahren erforderlich?

Was passiert, wenn durch das neue Markterkundungsverfahren bestimmte Adresspunkte oder Straßenzüge nicht mehr förderfähig sind?

Muss ein Branchendialog durchgeführt werden?

Wie werden die Kommunen in den Ausschreibungs- und Ausbauprozess einbezogen?

Was passiert mit bereits durchgeführten Baumaßnahmen?

Kann es sein, dass bereits verbaute Technik in POPs ersetzt wird, wenn sich der Netzbetreiber ändert, oder bleibt die installierte Ausrüstung bestehen?

Kann die geplante Zuleitung durch eine Gemeinde, die jetzt von der Ausschreibung betroffen ist, weiterhin gebaut werden?

Bleibt der bestehende Rahmenvertrag mit den Generalübernehmern (GÜ) gültig?

Können während der erneuten Netzbetriebsausschreibung Mitverlegungen, wie beim Bau des Nahwärmenetzes, durchgeführt werden?

Wie soll mit geplanten oder noch zu planenden Spatenstichen verfahren werden?

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich direkt mit der OEW Breitband in Verbindung zu setzen.

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